Ihr Weg zu uns: Hinweise zum Aufnahmeverfahren

 

Selbstverständlich können auch Patienten ohne Kostenzusage eines Leistungsrägers (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Beihilfestelle, Private Versicherung u.a.) zu einer stationären Maßnahme aufgenommen werden. In diesem Fall erfolgt die Verrechnung direkt zwischen der Klinik und dem Patienten (ohne Erstattungsansprüche).

 

1. Prüfung der medizinischen Unterlagen durch unsere Chefärztin

 

2. Entscheidung des Patienten zur Abrechnungsmöglichkeit 

 

3. Abschluss eines Behandlungsvertrages mit der Klinik 

 

4. Terminabstimmung und Einladung durch die Klinik

 

5. Durchführung der Maßnahme

 

6. Bezahlung der in Anspruch genommenen Leistungen vor Abreise in der Klinik

 

Anmeldung und Terminabstimmung über unser Beratung-Information-Service Team.