Mit dieser Konzession nach § 30 der Gewerbeordnung erfüllt die Inselklinik auch die Kriterien nach § 4 Abs. 4 MB/KK der privaten Krankenkassen:
Die Inselklinik - Haus Kulm - steht unter ständiger ärztlicher Leitung, verfügt über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten und führt Krankengeschichten.
