Mit dieser Konzession nach § 30 der Gewerbeordnung erfüllt die Inselklinik auch die Kriterien nach § 4 Abs. 4 MB/KK der privaten Krankenkassen:

Die Inselklinik - Haus Kulm - steht unter ständiger ärztlicher Leitung, verfügt über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten und führt Krankengeschichten.

 

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