Sanatoriumsbehandlung
Die Aufwendungen für eine Rehabilitationsbehandlung sind dann beihilfefähig, wenn nach amts- oder vertrauensärztlichem Gutachten die Behandlung notwendig ist und nicht durch eine andere Behandlung mit gleicher Erfolgsaussicht ersetzt werden kann.
Die zuständige Beihilfestelle muss die vorgesehene Behandlung vor Beginn schriftlich genehmigen.
Der Weg zur Rehabilitaion(Sanatoriums-)behandlung
- Beihilfestelle
- zum Arzt (Hausarzt, Facharzt, Betriebsarzt)
- gemeinsam mit dem Hausarzt Auswahl der geeigneten und bevorzugten Klinik
- Klärung der Kostenübernahme mit der zuständigen Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung
- Abschluss eines Behandlungsvertrages mit der Klinik
- Einladung mit Terminangabe durch die Klinik
- Anreise und Durchführung der Maßnahme
- Patient zahlt die entstandenen Kosten selbst und zwar für den 1. niedrigsten Beihilfepflegesatz für Unterkunft, Verpflegung und pflegerische Betreuung und alle erbrachten medizinischen Leistungen auf der Grundlage der GOÄ (2 Rechnungen) oder 2. per pauschalisierten Tagessatz (siehe Preise & Leistungen 2010)
- Abrechnung der entstandenen Kosten mit der jeweiligen Beihilfestelle (Beantragung einer Abschlagszahlung möglich) und der privaten Krankenversicherung
- Privatversicherung
Die Kostenerstattung der privaten Krankenversicherung richtet sich nach Ihrem im Versicherungsvertrag abgeschlossenen Tarif. Fragen Sie einfach telefonisch bei Ihrer Privatversicherung nach.
|
Hier finden Sie unsere aktuellen Preise & Leistungen 2010. |
