Beantragung bei der Privaten Krankenversicherung
Für die private Krankenversicherung ist prinzipiell zu beachten: Der behandelnde Arzt erstellt einen Antrag. Aus dem Beschwerdebild sollte sich die Notwendigkeit einer stationären Heilbehandlung ergeben. Hier müssen folgende Kriterien vorliegen:
- eine hochfrequente ärztliche Betreuung ist notwendig
- das Vorliegen eines schweren und/oder chronischen Krankheitsbildes
- die ambulanten Maßnahmen sind ausgeschöpft
- aufeinander abgestimmte Behandlungsmaßnahmen sind notwendig
- für die Behandlung ist die Herausnahme aus dem häuslichen Umfeld nötig
Zur Hilfestellung fügen wir für Ihren behandelnden Arzt einen Vordruck medizinischer Statusbogen bei. Bitten Sie Ihren Facharzt diesen Vordruck auszufüllen, er erleichtert allen Beteiligten das notwendige Procedere.
Diesen Statusbogen und eine Krankenhauseinweisung legen Sie Ihrer Privatversicherung (und Beihilfestelle) zur Genehmigung vor.
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Medizinischer Statusbogen als Leitfaden für die Beantragung von stationärer Krankenhausbehandlung |
Die Mitarbeiter unseres Beratung-Information-Service Teams beraten Sie bei Fragen gerne und umfassend. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, rufen Sie einfach unsere für Sie kostenfreie Service-Hotline an: 0800 – 3333 456.
