Anzeige bei der Beihilfestelle
Die Beihilfestelle kann Krankenhausbehandlung auch in einer privaten Krankenanstalt genehmigen, die die Voraussetzungen des § 107 Abs. 1 SGB V erfüllt, die aber nicht nach § 108 SGB V zugelassen ist. Das heißt: Bei Behandlungen in Krankenhäusern, die das Krankenhausentgeltgesetz oder die Bundespflegesatzverordnung nicht anwenden, sind die Aufwendungen für Leistungen bis zur Höhe der Aufwendungen für entsprechende Leistungen von Krankenhäusern der Maximalversorgung beihilfefähig (§26 Abs.2 BBHV).
Dies trifft auf die Inselklinik Heringsdorf zu. In solchen Einrichtungen ist die Beihilfefähigkeit der stationären Behandlung vor deren Beginn schriftlich zu bestätigen.
Es gelten für die Beurteilung der notwendigen Krankenhausbehandlung dieselben Kriterien wie bei Ihrer privaten Krankenversicherung (siehe Private Krankenversicherung).
Fachabteilungen für psychosomatische und psychotherapeutische Medizin sowie für Chronischen
Schmerz gibt es in der Regel nur in Universitätskliniken (Kliniken der Maximalversorgung).
Beachten Sie bitte die länderspezifischen Beihilfevorschriften.
Hier finden Sie die aktuellen Preise und Leistungen 2012.
Die Mitarbeiter unseres Beratung-Information-Service Teams beraten Sie bei Fragen gerne und umfassend. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, rufen Sie einfach unsere für Sie kostenfreie Service-Hotline an: 0800 – 3333 456.
