Beihilfeberechtigte und Privatversicherte

Wenn Sie beihilfeberechtigt und ergänzend privat krankenversichert sind, müssen im Antragsverfahren für eine stationäre Behandlung einige Besonderheiten beachtet werden. Unsere Tipps sollen Ihnen dabei helfen. Ergänzend beraten wir Sie gerne und individuell.

 

Im Beihilferecht (Bundesbeihilfeverordnung –BBhV- gültig seit 13.02.2009) spricht man von medizinischer Rehabilitation oder Krankenhausbehandlung. Es wird hier nach medizinischer Notwendigkeit unterschieden. Die Inselklinik darf und kann beide Leistungen für Sie erbringen.

 

Die private Krankenversicherung leistet in der Regel bei stationärer Rehabilitation aufgrund des Versicherungsvertrages, bei Krankenhausbehandlung bei vorliegender schriftlichen Genehmigung im Sinne der Krankenhauspflege.

Grundsätzlich können Sie über alle Privaten Krankenversicherungen zu uns kommen. 

Im Vorfeld ist gemeinsam mit Ihrem Arzt/Facharzt zu klären, welche stationäre Maßnahme soll für Sie nach Schwere der gesundheitlichen oder seelischen Situation beantragt werden.

 

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