Der Weg zur Reha
- zum Arzt (Hausarzt, Facharzt, Betriebsarzt ...)
- zur Krankenkasse bzw. Rentenversicherung (Antragsformulare holen)
- Beachten Sie das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten (siehe SGB 9 § 9), sowie die sorgfältige medizinische Begründung gegebenenfalls durch den behandelnden Arzt
Wer übernimmt die Kosten?
Natürlich können Sie jederzeit auf eigene Kosten zu einer Rehabilitationsmaßnahme fahren. Aber fast jeder von uns hat einen Anspruch darauf, die Kosten für solch eine Maßnahme ganz oder teilweise ersetzt zu bekommen. Dazu reichen Sie einen Antrag ein (Antragsformular der Krankenkasse bzw. des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers).
Hier finden Sie weitere Informationen zum Antrag auf Rehabilitation.
Erwerbstätige Personen beantragen über die
- andere Kostenträger(wie Krankenkasse, BG u.a.)
- Antragsformular
Nichterwerbstätige Personen
- Krankenkasse
- Antragsformular
